Besucheranmeldung

Für Besuche in den Bewohnerzimmern und -wohnungen gilt folgendes:

  • Bei nicht geimpften Bewohnern und Bewohnerinnen wird pro Besuch ein/e Besucher/in (mit 2G-Zertifikat) zugelassen.
  • Geimpfte und geboosterte Bewohner und Bewohnerinnen dürfen in den Zimmern maximal 2 Besucher/innen (mit 2G-Zertifikat) empfangen.
  • Geimpfte und geboosterte Bewohner und Bewohnerinnen vom Haus 40 dürfen maximal 2 Besucher/innen (mit 2G-Zertifikat) empfangen.

Bei der Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) steht der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen im Fokus. Sie haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Durch die Vorgaben des Schutzkonzeptes sind wir aktuell verpflichtet, die Besucherdaten aufzunehmen. Im Sinne des Datenschutzes garantieren wir Ihnen, dass wir die vorliegenden Daten nach zwei Wochen vernichten werden und diese auch zu keinem anderen Zweck verwenden.

Wir danken Ihnen für die wahrheitsgetreue Beantwortung der untenstehenden Fragen und wünschen Ihnen viel Freude beim Besuch.

Anrede
Innerhalb der Besuchszeiten (10:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 20:00 Uhr)